Betriebseröffnungsbogen 2014FsEKapG041

Wenn Sie eine UG (Unternehmergesellschaft) oder GmbH gründen erhalten Sie nach der Gewerbeanmeldung von Ihrem zuständigen Finanzamt immer einen Betriebseröffnungsbogen / Fragebogen-Kapitalgesellschaft. Damit Sie schnellstens eine Steuernummer erhalten empfehlen wir Ihnen nicht auf das Finanzamt zu warten sondern gleich selbst den Betriebseröffnungsbogen / Fragebogen-Kapitalgesellschaft auszufüllen und beim Finanzamt mit der Eröffnungsbillanz und einer Kopie der Gewerbeanmeldung abzugeben. Den Betriebseröffnungsbogen / Fragebogen-Kapitalgesellschaft stellen wir Ihnen darum hier bereit. Sollten Sie nicht in der Lage sein diesen eigenständig auszufüllen können dies auch ein Partner von uns übernehmen. Selbiges gilt für die Erstellung der Eröffnungsbillanz.

Betriebseröffnungsbogen / Fragebogen-Kapitalgesellschaft 2014FsEKapG041

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